Die rechtliche Situation

Die Osteopathie wird in Deutschland der Heilkunde zugerechnet und ist demzufolge bestimmten Regelungen unterworfen. Ein eigenständiger Beruf Osteopath mit einem festgelegten Berufsbild existiert in Deutschland derzeit nicht. Die Konsequenz daraus ist, dass die Osteopathie in Deutschland ausschließlich durch Ärzte oder Heilpraktiker eigenverantwortlich ausgeübt werden darf. Alle anderen Therapeuten, die eine mehrjährige Osteopathiefortbildung abgeschlossen haben – meist Physiotherapeuten-  müssen daher eine Heilpraktikerprüfung ablegen, um Patienten selbständig im Primärkontakt osteopathisch zu behandeln. Ansonsten dürfen osteopathische Techniken nur im Rahmen des jeweiligen Berufes und nur auf Anweisung eines Arztes oder Heilpraktikers angewendet werden.

(Stand 2022)

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